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Aktuelle Informationen

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WICHTIG -FFP2 Maskenpflicht-

Zutritt zu den Praxen nur noch mit FFP2 Masken

-WICHTIG - 
Ab  Mittwoch dem 20.01.2021 ist der Zutritt zu unseren MVZ-Praxen nur noch mit einer FFP2-Maske möglich, die durchgehend getragen werden muss.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind von dieser FFP2-Maskenpflicht ausgenommen, hier reicht ein üblicher Mund-Nasen-Schutz.
Begleitpersonen sind ab sofort auch wieder auf eine absolutes Mindestmaß (bei Kindern und betreuten Personen) zu beschränken. Auch für Begleitpersonen gilt eine uneingeschränkte FFP2-Maskenpflicht.

 

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