Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen
WICHTIG -FFP2 Maskenpflicht-
-WICHTIG -
Ab Mittwoch dem 20.01.2021 ist der Zutritt zu unseren MVZ-Praxen nur noch mit einer FFP2-Maske möglich, die durchgehend getragen werden muss.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind von dieser FFP2-Maskenpflicht ausgenommen, hier reicht ein üblicher Mund-Nasen-Schutz.
Begleitpersonen sind ab sofort auch wieder auf eine absolutes Mindestmaß (bei Kindern und betreuten Personen) zu beschränken. Auch für Begleitpersonen gilt eine uneingeschränkte FFP2-Maskenpflicht.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung